Struktur

Die Kommission besteht aus einem Präsidenten, sechs Mitgliedern und zwei Sekretärinnen. Ausserdem nehmen zwei Mitglieder mit beratender Stimme als Vertreter der meistbetroffenen Direktionen des Kantons darin Einsitz (Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten und Direktion für Gesundheit und Soziales). Der Staatsrat ernennt die Mitglieder für maximal drei Amtsperioden von fünf Jahren. Bei der Wahl des Präsidenten und der Kommissionsmitglieder achtet der Staatsrat auf eine gleichmässige Vertretung der Kreise, die sich mit den sozialen Problemen und dem kulturellen Leben des Kantons befassen.

Was die konkrete Arbeit der Kommission betrifft, tritt sie ungefähr ein Mal im Monat zusammen und bearbeitet die ihr zugestellten Anfragen. In ihrer Arbeit ist sie unabhängig vom Staat und dessen Verwaltung. Am Ende jedes Trimesters unterbreitet sie jedoch dem Staatsrat ihre Vorschläge über die Gewinnverteilung und gibt diesem die Möglichkeit, seinerseits Vorschläge und Bemerkungen anzubringen. Sind die getroffenen Verteilungsentscheide definitif genehmigt, werden die Empfänger einer Spende schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Die von der Kommission getroffenen und vom Staatsrat genehmigten Entscheide sind endgültig.