FAQ

Nein. Die Unterstützungen der Loterie Romande sind für Vereine, Stiftungen oder andere, nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen bestimmt.

    Sie müssen einem Verein oder einer Stiftung angehören, Statuten haben, eine Jahresrechnung, einen Geschäftsbericht und ein Budget erstellen. Die Spendengesuche sind an das Verteilorgan jenes Kantons zu richten, in welchem die Organisation niedergelassen ist. Wenn das Gesuch die sechs Westschweizer Kantone betrifft, muss es an die Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane der Loterie Romande geschickt werden.

      Ihr Dossier wurde noch nicht behandelt. Sobald ein Entscheid fallen wird, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt.
       

      Nur Aktivitäten im Bereich des Behinderten-Sports können eventuell von einer Unterstützung der Loterie Romande profitieren. Alle restlichen Gesuche sind an die jeweilige kantonale Kommission des Sport-Toto zu adressieren.
       

      Nein. Es wird nur ein Gesuch pro Nutzniesser pro Jahr berücksichtigt.

      Nein, die Loterie Romande unterstützt keine Vereine, deren Zweck die Weiterverteilung der eigenen Überschüsse einschliesst.

      Die finanziellen Unterstützungen der Loterie Romande sind ausschliesslich für die kantonalen Westschweizer Projekte bestimmt.

      • Soziale Aktionen
      • Jugend und Erziehung
      • Gesundheit und Behinderung
      • Kultur
      • Bildung und Forschung
      • Schützenswerte Kulturgüter
      • Umwelt
      • Förderung, Tourismus und Entwicklung

      Eine Institution ist gemeinnützig wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und, ohne einen Meinungs-, Ideologie- und Glaubenszwang auszuüben, dem Gemeinwohl dient. Gemeinnützig sind Tätigkeiten, die eine soziale Zielsetzung haben und geeignet sind, die Lebensbedingungen aller oder eines Teils der Bevölkerung zu verbessern, sowie Tätigkeiten, die zum Zweck haben, im Dienste des Gemeinwohls das kulturelle Leben oder die wissenschaftliche Forschung zu fördern.

      Nein. Die Gewinne der Loterie Romande können nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen verwendet werden.

      Nein. Anfragen aus dem deutschsprachigen Raum des Kantons werden gleich behandelt wie solche aus dem welschen Teil.