Im Kanton Wallis hat die Walliser Delegation der Loterie Romande die Aufgabe die Gewinne an gemeinnützige Institutionen auf Walliser Boden zu verteilen.
Im Kanton Wallis hat die Walliser Delegation der Loterie Romande die Aufgabe die Gewinne an gemeinnützige Institutionen auf Walliser Boden zu verteilen.
Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden.
sowie, je nach Gegenstand des Gesuches:
Beschaffungen, Umbauten, Renovationen usw.
Tourneen, Aufführungen usw.
Die Verteilung des Unterstützungsbeitrages erfolgt vierteljährlich.
Die Gesuche müssen vor der Veranstaltung oder bei jedem anderen Projekt vor Beginn dieses Projektes beim Sekretariat eingereicht werden.
Betreffend der Veranstaltungen, die im Sommer stattfinden ( Juni bis Ende August ), müssen die Gesuche vor dem 15. Mai beim Sekretariat eingereicht werden.
Betreffend der Veranstaltungen, die Ende des Jahres stattfinden, müssen die Gesuche vor dem 15. November beim Sekretariat eingereicht werden.
Dem Gesuchsteller wird eine Eingangsbestätigung zugestellt. Weitere Auskünfte können beim Sekretariat eingeholt werden.
Leistet der Gesuchsteller der Aufforderung zur Einreichung weiterer Informationen nicht Folge, wird das Dossier ohne weitere Bearbeitung abgelegt.
Alle vollständigen Dossiers werden von der Delegation geprüft.
Grundsätzlich behandelt die Delegation ein Dossier in der Regel innerhalb von drei Monaten und stellt dem Gesuchsteller ihren Entscheid zu.
Die Mitteilung des (positiven oder negativen) Entscheides erfolgt schriftlich. Im Falle eines positiven Entscheides werden darin die Zahlungsmodalitäten des gewährten Betrages festgelegt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Betrag in der Abrechnung des Nutzniessers auszuweisen ist und dass Ausgabenbelege eingereicht werden müssen. Der negative Entscheid wird nicht begründet und sieht keine Beschwerdemöglichkeit vor. Es besteht kein rechtlicher Anspruch sowie keine Beschwerdemöglichkei. Hierbei handelt es sich um eine punktuelle und nicht unbedingt verlängerbare Unterstützung.
Die Begünstigten sind gebeten die erhaltene Unterstützung in Ihrer Dokumentation, Broschüre oder Ähnlichen zu erwähnen. Die Logos der Loterie Romande stehen zur Verfügung der Begünstigten, siehe "Logos".
Bemerkung
Falls Ihre Institution mehrwertsteuerpflichtig ist, sind die bezahlten Unterstützungsbeiträge unter dem Blickwinkel der MWST als Subventionen zu betrachten; sie führen in der Regel beim Empfänger, falls dieser mehrwertsteuerpflichtig ist, zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs.