Im Kanton Wallis hat die Walliser Delegation der Loterie Romande die Aufgabe die Gewinne an gemeinnützige Institutionen auf Walliser Boden zu verteilen.
Im Kanton Wallis hat die Walliser Delegation der Loterie Romande die Aufgabe die Gewinne an gemeinnützige Institutionen auf Walliser Boden zu verteilen.
Die Unterstützungsanfrage muss PER POST (bitte nicht per Einschreiben) eingereicht werden, zusammen mit den folgenden Unterlagen :
sowie, je nach Gegenstand des Gesuches:
Beschaffungen, Umbauten, Renovationen usw.
Tourneen, Aufführungen usw.
Die Verteilung des Unterstützungsbeitrages erfolgt vierteljährlich.
Das vollständige Gesuch muss grundsätzlich mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder vor Beginn des Projektes per Post beim Sekretariat eingereicht werden.
Für Veranstaltungen die im Sommer stattfinden (bis Ende August), muss das vollständige Gesuch spätestens bis 5. Mai eingereicht werden. Für Veranstaltungen bis Ende Jahr, muss das vollständige Gesuch spätestens am 5. November eingereicht werden.
Der Gesuchsteller erhält eine Eingangsbestätigung, in der gegebenenfalls fehlende Dokumente einverlangt werden. Zusätzliche Informationen können vom Sekretariat angefordert werden.
Jedes Dossier, welches nicht innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Anfrage vollständig ist, wird automatisch klassiert und zurückgeschickt.
Alle vollständigen Dossiers werden von der Delegation grundsätzlich innert 3 Monaten geprüft. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
Entscheide
Die Mitteilung des (positiven oder negativen) Entscheides erfolgt schriftlich. Im Falle eines positiven Entscheides werden darin die Zahlungsmodalitäten des gewährten Betrages festgelegt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Betrag in der Abrechnung des Nutzniessers auszuweisen ist und dass Ausgabenbelege eingereicht werden müssen.
Gemäß der Verordnung über die Verteilung der Lotteriegewinne müssen unsere Entscheidungen nicht begründet werden und können nicht angefochten werden.
Und danach?
Die Begünstigten sind gebeten die erhaltene Unterstützung in Ihrer Dokumentation, Broschüre oder Ähnlichen zu erwähnen. Die Logos der Loterie Romande stehen zur Verfügung der Begünstigten, siehe "Logos".
Bemerkung
Falls Ihre Institution mehrwertsteuerpflichtig ist, sind die bezahlten Unterstützungsbeiträge unter dem Blickwinkel der MWST als Subventionen zu betrachten; sie führen in der Regel beim Empfänger, falls dieser mehrwertsteuerpflichtig ist, zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs.