Organisation

Das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) und die Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA) sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Dieser neue gesetzliche Rahmen bezeichnet die Loterie Romande als exklusive Veranstalterin von Lotteriespielen und Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen. Am 12. Juni 2020 wurde der Loterie Romande von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) die Veranstalterbewilligung für 20 Jahre erteilt.

 

Institutioneller Rahmen der Loterie Romande


Die Westschweizer Konferenz für Lotterie und Glücksspiele (CRJA)
Die CRJA hat zum Zweck, die Politik der Westschweizer Kantone im Bereich von grossen Lotterien oder ähnlichen Veranstaltungen zu koordinieren. Die Konferenz setzt sich aus den Regierungs- bzw. Staatsräten oder Direktoren zusammen, die mit dem Dossier der Lotterien und Wetten in den einzelnen Westschweizer Kantonen betraut sind. Ihre Aufgabe ist es, die Koordination der Gesetzgebung und der administrativen Praxis von Lotterien, Wetten und anderen Glücksspielen im Rahmen der den Kantonen gewährten Kompetenzen zu fördern.

Generalversammlung und Verwaltungsrat
Die Generalversammlung repräsentiert das oberste Organ des Unternehmens. Sie wird mindestens einmal jährlich abgehalten, insbesondere Ende Frühling. Der Verwaltungsrat setzt sich aus sieben Gesellschaftern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden, und umfasst den Präsidenten und einen Vertreter pro Westschweizer Kanton.

Die kantonalen Verteilorgane
Die kantonalen Verteilorgane (VO) haben die Aufgabe, die von der Loterie Romande erzielten Gewinne in jedem Westschweizer Kanton zu verteilen. Die Verteilung erfolgt zu 50 % gemäss Bevölkerung jedes Kantons und zu 50 % gemäss den in jedem Kanton registrierten Einsätzen. Wichtiges Element: Die von den Kantonen gewählten VO sind von der Loterie Romande unabhängig. Sie verteilen daher die ihnen jährlich von der Loterie Romande zugesprochenen Beträge nach eigenem Ermessen.

Spezifische Vergabungen, bezeichnet als "Westschweizer Zuwendungen“, werden Organisationen zugesprochen, die ihre Aktivität im öffentlichen Interesse in der Mehrheit der Westschweizer Kantone ausüben oder deren interkantonaler Einfluss anerkannt ist. Es obliegt der Konferenz der Präsidenten der Verteilorgane (CPOR), zusammengesetzt aus dem Präsidenten oder Vizepräsidenten jeder kantonalen Delegation, die Unterstützungsgesuche zu prüfen. Für den Bereich des Sports ist die CPORS zuständig.